Steuerfreie Anlage

Es gibt sie noch - die steuerfreie Anlage

Die Einführung des Alterseinkünftegesetzes (2005) und der Abgeltungsteuer (2009) veränderten das Steuerprivileg von Rentenversicherungen grundlegend. Dennoch können auch heute noch einkommensteuerfreie Verträge abgeschlossen werden. Basis ist das BMF Schreiben 10/2009, welches bestätigt, dass die Todesfallleistung einer Rentenversicherung einkommensteuerfrei ist. Um diesen Effekt zu nutzen, sollte man wie folgt vorgehen: Eine ca. 20 bis 30 Jahre ältere Person wird als VP (versicherte Person) eingesetzt. In der Praxis ist dies oftmals ein Elternteil des Versicherungsnehmers. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter im Todesfall ist weiterhin der Sparer, es findet also auch keine Schenkung statt. Verstirbt die versicherte Person, ist der Leistungsfall eingetreten und das Guthaben wird einkommensteuerfrei an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Auch Erbschaftsteuer wird nicht fällig, da es sich um Vermögen des Sparers handelt.

 

    

Notwendige Voraussetzung - Whole-Life-Tarif

Das entscheidende Produktfeature dabei ist, dass es sich um einen Whole-Life-Tarif handelt, d.h. ein Tarif mit lebenslang möglicher Laufzeit. Zahlreiche Mitbewerber bieten Laufzeittarife mit fixem Ablauftermin an, so dass das Konzept nicht funktioniert. Die Helvetia Fondspolicen in der dritten Schicht sind allesamt Whole-Life-Tarife, mit der die Auszahlung so lange hinausgeschoben werden kann, wie die versicherte Person lebt. Nur so funktioniert das Konzept der Steuerfreiheit.

    

Sichern Sie Ihren Kunden echte Mehrwerte!

Mit diesem Konzept können Sie die Vorsorge Ihrer Kunden maximieren. Je länger die Laufzeit, umso größer ist die Steuerersparnis. Das Renditeplus ist erheblich und bildet einen deutlichen Mehrwert. Sie als Berater können sich deutich vom Wettebewerb abheben. Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zur Erläuterung, für Ihre Beratung und zur Vorteilsberechnung.

Wie starten Sie die Beratung?

add Wer ist die Zielgruppe?

Die Zielgruppe sind alle volljährigen Personen, die eine circa 20 bis 30 Jahre ältere Person im Familien- oder Bekanntenkreis haben, die sich bereit erklärt, als versicherte Person zu fungieren. Meist ist die Ermittlung der versicherten Person kein Problem. In der Regel handelt es sich um ein Elternteil, welches sich freut, die steuerliche Begünstigung zu unterstützen. Ist die versicherte Person zu alt (älter als 70 bei lfd. Beiträgen und 75 bei Einmalbeiträgen) und die Wahrscheinlichkeit des Todesfalls hoch, so macht das Konzept wenig Sinn. Damit ein ausreichendes Guthaben aufgebaut werden kann, ist in der Regel etwas Zeit nötig.

add Wie gehe ich auf die Zielgruppe zu?

Die Ansprache ist relativ einfach. Der zentrale Beratungsansatz ist das Aufzeigen der Steuerersparnis. Hierfür hat Helvetia eigens ein Berechnungstool entwickelt, welches eine Direktanlage mit einer Fondspolice vergleicht. Natürlich können Sie Ihren Kundenstamm auch anschreiben. Nutzen Sie gerne unseren Musterbief und den Flyer Erben & Schenken als Beilage.

add Wie berechne ich den steuerlichen Vorteil?

Der steuerliche Vorteil lässt sich am besten herausstellen, indem man das Konzept mit der steuerlichen Belastung durch die Abgeltungsteuer bei einer Direktanlage vergleicht. Aber auch das Gegenüberstellen mit dem Halbeinkünfteverfahren zeigt einen deutlichen Unterschied. Zur Berechnung verschiedener Szenarien, hat Helvetia ein Berechnungstool entwickelt. Insbesondere die Zwischenbesteuerung bei Fondswechseln in einer Direktanlage zeigt eine große Differenz. Hinweis: Das Excel-Tool enthält Makros, welche Sie aktivieren müssten. Zudem ist die Nutzung nur mit Microsoft Excel möglich.

add Wie kann ich ein Angebot erstellen?

Angebot und Antrag können Sie über den Helvetia Onlinerechner erstellen. Das Konzept lässt sich mit den Tarifen CleVesto Allcase, CleVesto Select, CleVesto Favorites und CleVesto Balance darstellen. Wichtig: Auf der ersten Seite müssen Sie das Häkchen bei VN=VP entfernen, damit Sie die ältere versicherte Person eingeben können.

add Ist das Konzept nicht morbide?

Man könnte denken, dass das Konzept einen negativen Touch hat, da auf den Tod eines Elternteils spekuliert wird. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Das Konzept ist besonders sinnvoll, wenn die VP  lange lebt, so dass die Todesfallleistung als Altersvorsorge für den Kunden genutzt werden kann. Verstirbt die VP zu früh, muss der Kunde das Geld eventuell wiederanlegen.  

add Warum nicht eine Lebensversicherung nutzen?

Bei einer Lebensversicherung müsste die versicherte Person Gesundheitsfragen beantworten. Dies geht ab einem gewissen Alter oftmals mit medizinischen Zuschlägen einher. Zusätzlich ist der Risikoschutz bei älteren Personen vergleichsweise kostenintensiv, was die Rendite schmälern könnte. Deswegen sollten Sie eine Rentenversicherung bevorzugen.

Weiterführende Materialien

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