Es gibt sie noch - die steuerfreie Anlage
Die Einführung des Alterseinkünftegesetzes (2005) und der Abgeltungsteuer (2009) veränderten das Steuerprivileg von Rentenversicherungen grundlegend. Dennoch können auch heute noch einkommensteuerfreie Verträge abgeschlossen werden. Basis ist das BMF Schreiben 10/2009, welches bestätigt, dass die Todesfallleistung einer Rentenversicherung einkommensteuerfrei ist. Um diesen Effekt zu nutzen, sollte man wie folgt vorgehen: Eine ca. 20 bis 30 Jahre ältere Person wird als VP (versicherte Person) eingesetzt. In der Praxis ist dies oftmals ein Elternteil des Versicherungsnehmers. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter im Todesfall ist weiterhin der Sparer, es findet also auch keine Schenkung statt. Verstirbt die versicherte Person, ist der Leistungsfall eingetreten und das Guthaben wird einkommensteuerfrei an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Auch Erbschaftsteuer wird nicht fällig, da es sich um Vermögen des Sparers handelt.
Notwendige Voraussetzung - Whole-Life-Tarif
Das entscheidende Produktfeature dabei ist, dass es sich um einen Whole-Life-Tarif handelt, d.h. ein Tarif mit lebenslang möglicher Laufzeit. Zahlreiche Mitbewerber bieten Laufzeittarife mit fixem Ablauftermin an, so dass das Konzept nicht funktioniert. Die Helvetia Fondspolicen in der dritten Schicht sind allesamt Whole-Life-Tarife, mit der die Auszahlung so lange hinausgeschoben werden kann, wie die versicherte Person lebt. Nur so funktioniert das Konzept der Steuerfreiheit.
Sichern Sie Ihren Kunden echte Mehrwerte!
Mit diesem Konzept können Sie die Vorsorge Ihrer Kunden maximieren. Je länger die Laufzeit, umso größer ist die Steuerersparnis. Das Renditeplus ist erheblich und bildet einen deutlichen Mehrwert. Sie als Berater können sich deutich vom Wettebewerb abheben. Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zur Erläuterung, für Ihre Beratung und zur Vorteilsberechnung.